

Die Innungs-Mitarbeiter schauten bei dieser Nachricht genauso erstaunt-skeptisch drein, wie Sie jetzt. Dabei sind Obermeister und Geschäftsführung glücklich, dass alles so gut geklappt hat: Seit dem 22. Mai steht auf dem Gelände der Innung eine Zapfsäule – keine x-beliebige, sondern eine Ladesäule von Vattenfall, die natürlich kein Diesel oder Benzin, sondern soliden grünen Strom verfügbar macht. Damit ist (und wer könnte dafür prädestinierter sein?) die Elektro-Innung Berlin in das gemeinsame Projekt von BMW und Vattenfall „MINI E Berlin powered by Vattenfall“ eingebunden. Bei diesem, vom Bundesumweltministerium unterstützten, Projekt handelt es sich um einen Feldversuch in Sachen Elektromobilität. Mobilität gehört jetzt und in der Zukunft zu den notwendigen Voraussetzungen für Lebensqualität und Wohlstand. Sie gewährleistet das hohe Maß an Flexibilität, das für jeden Bürger unabdingbar ist, um die täglichen beruflichen und privaten Anforderungen zu bewältigen.
Am 27. Januar 2009 hat das Bundeskabinett die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen. Die Bundesregierung fördert mit der Umweltprämie die Verschrottung alter und den Erwerb neuer Personenkraftwagen. So trägt sie dazu bei, dass alte Autos mit hohen Schadstoffemissionen durch neue, effizientere und sauberere Fahrzeuge ersetzt werden. Die Umweltprämie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft und stärkt zugleich den Absatz im Automobilbereich. Personen, die sich für den Kauf eines neuen und gleichzeitig zur Verschrottung eines alten Fahrzeugs entscheiden, sollen einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Insgesamt stellt die Bundesregierung für diese Umweltprämie Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Bis zum Erreichen dieser Obergrenze werden entsprechende Förderanträge bearbeitet.
Informationen zur Umweltprämie: «Infoblatt» «Förderrichtlinie» «Flyer» «Antrag»
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAWA) stehen weitere detailierte Informationen zur Verfügung http://www.bafa.de/.
Der BGH hat mit Urteil vom 15.10.2008 (Az: VIII ZR 321/07) entschieden, dass es nicht zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters gehört, anlassunabhängigregelmäßig die elektrischen Anlagen im Haus überprüfen zu lassen.
Wer Handwerksdienstleistungen rund um den privaten Haushalt legal bezahlt, kann jährlich bis zu 600 Euro Steuern sparen. Denn seit dem 1. Januar 2006 sind Handwerksleistungen in privaten Haushalten von der Steuer absetzbar. Doch wissen bereits alle Ihre Kunden, dass sie so Steuern sparen können? Der ZVEH veröffentlicht hier eine Übersicht, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammengestellt hat. Sie erklärt, wie private Haushalte die Steuersparmöglichkeiten noch in diesem Jahr nutzen können.
Arbeitskosten von Handwerksleistungen steuerlich absetzbar
Handwerksleistungen in privat genutzten Wohnungen und Häusern im Inland können bislang pro Jahr mit bis zu 20 Prozent von 3.000 Euro nachgewiesener Kosten, also maximal 600 Euro, steuerlich geltend gemacht werden. Begünstigt werden allerdings nur die Arbeitskosten und die Maschinen- sowie Fahrtkosten. Materialkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerbonus gilt für sämtliche Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen.